Eigenverwaltung B.N.R. Fraktion Schmieden

Kontakt

Kontaktdaten von Eigenverwaltung B.N.R. Fraktion Schmieden
AdresseDolomitenstrasse 9
39030 Sexten
Telefon+39 0474 710 323
E-Mail-Adresseinfo@sexten.eu
Zertifizierte E-Mail-Adressefraktionschmieden@pec.rolmail.net

Präsident

Kontaktdaten von Bürgermeister Thomas Summerer
NameBürgermeister Thomas Summerer

Vorsitzender beratendes Gremium

Kontaktdaten von Hans Peter Stauder
NameHans Peter Stauder
Telefon+39 348 584 2195
E-Mail-Adressefamilie.stauder@yahoo.de
Adresse39030 SEXTEN
SCHMIEDENSTRASSE 12/A

Schriftführer

Kontaktdaten von Hannes Tschurtschenthaler
NameHannes Tschurtschenthaler
Telefon+39 346 301 4090
E-Mail-Adresseinfo@hofmetzgerei.it
Adresse39030 SEXTEN
SONNWENDWEG 6

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Mwst./Steuer-Nr.: 02641890211
Ämterkodex:           UFUAJY

Bankverbindung: Raiffeisen Landesbank Südtirol 

IBAN     IT 75 U 0349311600 000302027402


Eigenverwaltungen bürgerlicher Nutzungsgüter (umgangssprachlich auch oft Fraktionen genannt) sind Körperschaften, welche die Gemeinnutzungsgüter der jeweiligen Ortschaften verwalten. Die Entstehung vieler dieser Körperschaften reicht weit bis in das Mittelalter zurück und ist eng mit der geschichtlichen Entwicklung Südtirols verbunden.

Die primäre Rechtsquelle im Bereich der Verwaltung der Gemeinnutzgüter in Südtirol stellt das Landesgesetz vom 12. Juni 1980 Nr. 16 dar. Für alles was nicht durch dieses Landesgesetz geregelt wird, verweist dasselbe Gesetz im Artikel 9quater auf die staatlichen Bestimmungen (Gesetz vom 16. Juni 1927, Nr. 1766 und das königliche Dekret vom 26. Februar 1928, Nr. 332) sowie auf die geltende Gemeinde- und Wahlordnung.
Grundsätzlich wird bei den Gemeinnutzungsgütern gemäß Artikel 11 des Staatsgesetzes Nr. 1766/1927 zwischen der Kategorie a) Wald und Weide und der Kategorie b) landwirtschaftlich intensiv nutzbare Flächen unterschieden, d.h. es handelt sich um zumeist um Wälder, Weiden und Almen. Die Besonderheit dieser Gemeinnutzungsgüter liegt darin, dass diese Güter Gemeinschaftseigentum der Nutzungsberechtigten (das sind zumindest seit 4 Jahren in der Ortschaft ansässige Bürger) in den jeweiligen Ortschaften bilden. Die Nutzungsberechtigten können somit bestimmte Rechte auf den Gemeinnutzgütern ausüben. Dabei handelt es sich zumeist um Weide-, Holzbezugs-, und Fischereirechte.

Das Aufsichtsamt der Abteilung Örtlich Körperschaften und das Amt für bäuerliches Eigentum der Abteilung Landwirtschaft sind die Ansprechpartner für die Verwaltungen bürgerlicher Nutzungsgüter.
Das Aufsichtsamt beschäftigt sich vorwiegend mit der Aufsicht und Beratung der jeweiligen Körperschaften sowie der Rechtmäßigkeitskontrolle, das Amt für bäuerliches Eigentum hingegen kümmert sich um die Freischreibungen bzw. das positive Gutachten, die Wahlen des Komitees und die Holzbezugsrechte.

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