Einrichtungen
Die Genossenschaften, Körperschaften und beteiligten Gesellschaften, in denen die Gemeinde Mitglied ist, um die Interessen der Gemeinschaft bestmöglich zu vertreten.
Mit Art. 11 des Gesetzesdekretes vom 26. Juni 2026, Nr. 108 sind dringende Bestimmungen bezüglich der...
Die Genossenschaften, Körperschaften und beteiligten Gesellschaften, in denen die Gemeinde Mitglied ist, um die Interessen der Gemeinschaft bestmöglich zu vertreten.