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Gemeindedienstleistungen, Dokumente, Ämter, Nachrichten und Veranstaltungen zu diesem Thema Urbanisierung
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Die von Artikel 68 des LG Nr. 9/2018 vorgesehene Gemeindekommission für Landschaft (GKL), gibt eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab.
Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL) nach Artikel 4 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 ist das zentrale Beratungsorgan in Südtirol. Sie unterstützt die Gemeinde bei der Prüfung von Bauprojekten, Durchführungsplänen, Gefahrenzonenplänen sowie Umwidmungen.
Konventionierte, den Ansässigen vorbehaltene und preisgebundene Wohnungen
Ganze Verwaltung
Allgemeine Adressensuche, Territorialpläne, Leitungskataster, Friedhofskataster, wichtige Adressen in der Gemeinde
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Alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Zahlung an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften zu leisten haben können diesen Dienst in Anspruch nehmen.
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