Einführung eines übergemeindlichen Jahresparkscheins ab 01.06.2024 für die Bürger der Gemeinden Sexten, Innichen, Toblach, Niederdorf und Welsberg-Taisten, das zur Nutzung ausgewählter öffentlicher Parkplätze berechtigt.
Voraussetzung für das Abo ist der meldeamtliche Wohnsitz der Person in einer der Gemeinden Welsberg-Taisten, Niederdorf, Toblach, Innichen oder Sexten und es wird von jener Gemeinde ausgestellt, in der die Person ihren Wohnsitz hat.
Das Entgelt beträgt 50 Euro pro Fahrzeug und pro Jahr und muss vor Ausstellung entrichtet werden:
Überweisung auf das Schatzamtskonto der Gemeinde Sexten mit dem Verwendungszweck:
"Jahresabonnement und Kennzeichen"
Raiffeisen Landesbank Südtirol
IBAN: IT 75 U 03493 11600 000302027402
Die Gültigkeit beträgt 1 (ein) Jahr ab Zahlungsdatum.
Im Fahrzeugschein muss als Besitzer der Antragsteller eingetragen sein. Daher ist dem Antrag eine Kopie des Scheines beizulegen. Pro Abo wird nur ein Kennzeichen eingetragen. Sollte das Fahrzeug auf eine Miet- oder Leasingfirma, bzw. betrieblich eingetragen sein, so muss diese, die private Nutzung desselben bestätigen.
Das Fahrzeug muss auf eine physische Person zugelassen sein, es muss sich um einen PKW, d.h. ein Fahrzeug zur Personenbeförderung mit höchstens neun Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzes handeln und es darf nicht betrieblich genutzt werden. Fahrzeuge, die auf Betriebe oder Gesellschaften zugelassen sind, sind von dieser Regelung ausgeschlossen, mit obengenannter Ausnahme, dass diese die private Nutzung ausdrücklich bestätigen.
Das Abo gilt auf allen blauen Parkplätzen der teilnehmenden Gemeinden für maximal 2 (zwei) Stunden zusammen mit ausgelegter Parkscheibe und auf den folgenden Wanderparkplätzen ganztägig:
- Welsberg-Taisten: Parkplatz Taistner Alm
- Niederdorf: Parkplatz Bacher Eck und Mitterling
- Toblach: Toblacher See, Parkplatz Drei-Zinnen-Blick und Dürrensee
- Innichen: Parkplatz Innerfeldtal
- Sexten: „Musselplatz“ am Kreuzbergpass
Ausgenommen vom Abo sind in Innichen die Parkplätze Pflegplatz und Acquafun (M.- Hueber-Strasse) und in Sexten die gebührenpflichtigen Parkplätze im Fischleintal und am Kreuzbergpass beim Hotel Kreuzbergpass und Landmark.
Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen mit Schranken gilt das Abo nicht.
Bei Missbrauch wird das Park Abo eingezogen, annulliert und es erfolgt keine Rückerstattung des Entgeltes.