Zahlungsfrist Saldorate GIS: 18. Dezember 2023

geldmünzen

Ab dem Jahr 2014 wurde in der Autonomen Provinz Bozen die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) eingeführt. Steuerpflichtig sind die Eigentümer und die Inhaber von dinglichen Fruchtgenuss-, Nutzungs-, Wohn- oder Überbaurechten an Gebäuden und Baugründen sowie Leasingnehmer für geleaste Immobilien und Konzessionsinhaber von Domänenvermögen oder unverfügbares Vermögen.

Gegen Ende November wird den Bürgern ein Schreiben mit der Berechnung der geschuldeten GIS samt vorausgefülltem Formular F24 für die Einzahlung der Steuer zugesandt. Die Zahlung der Saldorate muss innerhalb 18. Dezember 2023, unter ausschließlicher Verwendung des Formulars F24, bei einem Bank- oder Postschalter bzw. über Homebanking vorgenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund von technischen Änderungen auf der E-Government-Plattform „MyCivis“ KEINE GIS-Daten aktiv sind.


Beläuft sich die Jahresschuld auf einen Betrag von weniger als 10,01 Euro, ist keine Einzahlung erforderlich und es wird auch kein Schreiben zugesandt.

Sollten Sie innerhalb vom 10. Dezember 2023 keine Mitteilung erhalten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an die zuständige Beamtin:
Ingrid Gortana – Tel. +39 0474 712 548 – Mail: ingrid.gortana@sexten.eu  

Mit 01.01.2023 ist die neue GIS-Verordnung in Kraft getreten. Eine tabellarische Zusammenfassung von den geltenden Steuersätzen und Freibeträgen ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.sexten.eu/de/IMU_-_Gemeindesteuer_auf_Immobilien_1

Es wird darauf hingewiesen, dass mit Beschluss der Landesregierung vom 27.09.2022, Nr. 692 die Gemeinde Sexten mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2023 als Gemeinde mit Wohnungsnot eingestuft wurde. Dies bedeutet, dass für zur Verfügung stehende Wohnungen die sogenannte „Super-GIS“ eingeführt werden musste und somit der erhöhte Hebesatz 2,5% beträgt.


13.11.2023

DEU